| Stoff | höchstzulässiger Gehalt im Extraktionslösungsmittel |
|---|---|
| Arsen Blei |
1 mg/kg 1 mg/kg |
Extraktionslösungsmittel dürfen auch keine toxikologisch bedenklichen Mengen anderer Stoffe enthalten.
3In einem Kilogramm Ethylmethylketon darf der Gehalt an n-Hexan nicht mehr als 50 Milligramm betragen.